4.4 a) Die Klägerinnen zeigen anhand der von ihnen eingereichten Unterlagen (act. 2.3 - 2.5, 2.11 und 2.12) und unter Darlegung der von Ihnen errechneten RSS- und ANOVA-Indizes detailliert auf, inwieweit die Behandlungsweise des Beklagten nicht wirtschaftlich sei. Soweit der Beklagte nur in pauschaler und nicht substantiierter Weise vorbringt, Statistiken seien nicht geeignet, die effektive Kostenwahrheit zu belegen, ist dem offensichtlich nicht