4. 4.1 Die Klägerinnen haben vorliegend für die Wirtschaftlichkeitsprüfung die statistische Methode bzw. den Durchschnittskostenvergleich herangezogen, wobei sie Auswertungen anhand der RSS- und der ANOVA-Methode (ANOVA = Analysis of Variance) vorgenommen haben. In diesem Zusammenhang machen sie im vorliegenden Verfahren geltend, dass die Indizes des Beklagten sowohl gemäss RSS wie auch gemäss der Varianzanalyse bzw. der ANOVA-Methode deutlich über dem Toleranzbereich lägen (vgl. die Zusammenstellung in den Ziffern 12 und 13 der Klage).