Seite 7 2.5 Die fehlerhafte Ermittlung der Minimalsteuer in den rechtskräftig gewordenen Veranlagungen für die Jahre 2014 und 2015 beruht nicht auf einer fehlerhaften Rechenoperation. Vielmehr geschah im konkreten Fall ein Fehler, weil die Steuerkommissärin fälschlicherweise das Eingabefeld „Liegenschaftswert“ befüllte, obwohl sie dies wegen der 2013 neugegründeten Beschwerdeführerin zum damaligen Zeitpunkt nicht hätte tun dürfen.