_ handelnde D.__________ ist im Handelsregister eingetragen und einzelzeichnungsberechtigt. Da auch die übrigen von Amtes wegen zu prüfenden Prozessvoraussetzungen (Form- und Fristerfordernisse) erfüllt sind, ist auf die Beschwerde einzutreten. 2. Materielles 2.1 Nach Art. 96 Abs. 1 Satz 1 StG entrichten juristische Personen von ihren im Kanton gelegenen Grundstücken eine Minimalsteuer von 2 Promille des amtlichen Verkehrswertes. Neugegründete juristische Personen sind für die ersten 2 Steuerjahre, wenn sie nicht durch Umstrukturierung entstanden sind, von der Minimalsteuer ausgenommen (Art 96 Abs. 3 lit. a StG).