C. Gegen diesen Entscheid richtet sich die von der A.__________ am 14. Dezember 2018 erhobene Beschwerde an das Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden. Sie hält im Wesentlichen dafür, dass der in Rechnung gestellte Steuerbetrag für die Staats- und Gemeindesteuern 2014 und 2015 auf Basis der Minimalsteuer berechnet worden sei. Für die ersten zwei Steuerjahre seien juristische Personen aber von der Minimalsteuer ausgenommen. Vorliegend handle es sich um einen Erklärungsirrtum, welcher auf eine fehlerhafte Eingabe der Steuerkommissärin zurückzuführen sei. Es handle sich daher um einen klassischen Kanzleifehler.