Seite 2 B. Mit Eingabe vom 10. April 2018 liess die A.__________ bei der Steuerverwaltung um Berichtigung der Veranlagungsverfügungen für die Staats- und Gemeindesteuern 2014 und 2015 ersuchen. Es seien die ordentlichen Steuern von Fr. 18‘903.85 beziehungsweise Fr. 10‘524.40 anstelle der Minimalsteuern zu veranlagen (act. 2.9). Mit Entscheid vom 20. November 2018 wies die Steuerverwaltung das Berichtigungsgesuch ab (act. 2.1).