___ ein entsprechendes Entgelt für die zedierte Versicherungsleistung zu verlangen. Inwiefern dieser überhaupt imstande gewesen wäre, die Abtretung des Versicherungsanspruchs gegenüber seinem Vater abzugelten, ist nicht dokumentiert, im vorliegenden Zusammenhang indessen wiederum nicht relevant. Wäre die Übertragung des Grundstücks an D._______ gescheitert, hätte dem Beschwerdeführer immer noch die Möglichkeit offen gestanden, jenes an irgendeinen Drittkäufer zu verkaufen.