Seite 5 Haus vereinbart, zu einem marktüblichen Mietzins. Im August 2017 erfolgte im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens gegen D._______ die Zwangsversteigerung der Liegenschaft. Diese ging zu einem Preis von Fr. 720‘000.-- an die Tochter des Beschwerdeführers E._______ (act. 2.5). Letztere gewährte folglich mit Vertrag vom 28. August 2017 dem Beschwerdeführer wiederum ein Mietrecht in der Maisonette-Wohnung des Hauses (act. 2.6).