Ab dem 11. Jahr verringerte sich der zu bezahlende Betrag um jährlich Fr. 8‘000.--, jedoch höchstens bis auf Fr. 100‘000.--. Schliesslich wurde in dem Vertrag ein Mietrecht zugunsten des Beschwerdeführers in der Maisonette-Wohnung des neuen Wohnhauses vereinbart, mit geplanter Vormerkung im Grundbuch. c) In der Folge baute D.______ das Haus wieder auf und erhielt die Versicherungssumme von Fr. 330‘000.-- ausbezahlt. Sodann wurde am 11. Mai 2009 ein Mietvertrag zwischen dem Beschwerdeführer und seinem Sohn in Bezug auf die Maisonette-Wohnung im neuen