A. A. ______ ist seit dem 1. Juli 2014 Bezüger von Ergänzungsleistungen. Am 22. Juli 2016 führte die Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend Ausgleichskasse oder Vorinstanz) eine periodische Überprüfung der Ergänzungsleistungen durch. Aufgrund der Ergebnisse dieser Überprüfung wurde eine Neuberechnung vorgenommen. Infolgedessen wurden mit Verfügung vom 14. November 2016 für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis 30. November 2016 Ergänzungsleistungen im Betrag von insgesamt Fr. 2‘808.-- zurückgefordert. Eine dagegen erhobene Einsprache wies die Ausgleichskasse am 17. Februar 2017 ab.