A. A1___ ist seit 1996 Eigentümer der Liegenschaft Nr. XX in B___. Er erwarb diese Liegenschaft von seinem Vater C1___. Im Kaufvertrag vom XX.XX.1996 wurde unter Ziffer 10, lit. A ein lebenslängliches Wohnrecht an den Wohnräumen des Wohnhauses Assekuranz Nr. XX – wie bisher benützt – zugunsten von C1___ und dessen Ehefrau C2___ vereinbart. Weiter wurde im Kaufvertrag festgelegt, dass das Wohnrecht nicht übertragbar und nicht vererblich und im Grundbuch der Gemeinde B___ einzutragen sei (act. 2.6).