Seite 5 Nichtanwendung des Steuertarifs zu erblicken. Mit dieser partiellen Nichtanwendung werde in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie des kantonalen Gesetzgebers eingegriffen, was grundsätzlich nicht zulässig sei. Auch dieser Sichtweise kann nicht gefolgt werden: Bei einer Mindeststeuer handelt es sich per Definition stets nicht um einen Teil des Steuertarifs, da die Mindeststeuer jeweils eine Abkehr von der ordentlichen, per Tarif errechneten Steuerleistung darstellt.