Im Kanton Appenzell Ausserrhoden bestehe für juristische Personen eine Steuerpflicht aufgrund persönlicher oder wirtschaftlicher Zugehörigkeit. Es liege in der Tarifautonomie des Kantons Appenzell Ausserrhoden, für die Kapitalsteuer sowohl bei unbeschränkter wie auch bei beschränkter Steuerpflicht einen Mindestbetrag vorzusehen.