Gegenstand Staats- und Gemeindesteuern 2016 Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der kantonalen Steuerverwaltung vom 17. August 2018 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: 1. Die Kapitalsteuer für die Steuerperiode vom 1.1. – 31.12.2016 sei auf Fr. 69.85 festzusetzen. 2. Eventualiter sei die Kapitalsteuer für die gesamte Steuerperiode 2016 auf höchstens Fr. 286.-- festzusetzen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdegegners. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin.