Seite 2 C. Am 17. Februar 2017 liess die A___ GmbH durch ihren Vertreter bei der kantonalen Steuerverwaltung Einsprache gegen die Steuerveranlagungen 2013, 2014 und 2015 erheben. In Bezug auf die Steuerperiode 2013 richtete sich die Einsprache gegen die Aufrechnungen im Betrag von Fr. 487‘881.-- und Fr. 521‘900.-- und es wurde gefordert, dass der Verlust auf Fr. 1‘310‘894.-- festzusetzen sei (act. 2.3). Mit Einspracheentscheid betreffend Staats- und Gemeindesteuern 2013 vom 19. Juni 2018 trat die Steuerverwaltung mangels Beschwer auf die Einsprache nicht ein (act. 2.1).