Gegenstand Staats- und Gemeindesteuern 2013 Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Kant. Steuerverwaltung vom 19. Juni 2018 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: Aufgrund der Verweigerung des Rechtlichen Gehörs, der negativen unzumutbaren Auswirkungen beim Eigentümer, sowie der falschen Wiedergabe des Sachverhaltes beantragen wir die Rückweisung und Neubeurteilung an die Vorinstanz. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin. Sachverhalt