Seite 4 inhaltlich bezieht, können offensichtlich nur von A___ einerseits bzw. B1___ und B2___ andererseits angefochten werden. Das vorliegende Verfahren betrifft den an A___ gerichteten Einspracheentscheid der Vorinstanz. Die Beschwerdeschrift wurde von A___ (mit)unterzeichnet. Dies genügt in formeller Hinsicht, um die Eingabe als Beschwerde von A___ gegen den ihn betreffenden Einspracheentscheid der Steuerverwaltung entgegenzunehmen. Gemäss ausdrücklicher Vollmachtserteilung in der Beschwerdeschrift hat A___ seinen Vater, B1___, gültig zum Vertreter im Steuerverfahren bestellt.