A1___ führt zusammen mit seinem Sohn, B___, einen Landwirtschaftsbetrieb in C___. In den Steuererklärungen 2011 und 2012 hatten die Beschwerdeführer unter dem Titel „Betriebskosten, Aufwendungen, Erhalt. Ko“ einen Verlust aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit in der Höhe von Fr. 52‘874.-- für das Jahr 2011 und Fr. 53‘400.-- für das Jahr 2012 deklariert und vom steuerbaren Einkommen abgezogen.