Zustellung der Akten an unsere Adresse. Die Eingaben der Gegenseite, mit Aktenverzeichnis und eingereichten Akten ist uns an unsere Adresse zuzustellen. Für unsere Antworten ist uns eine Mindestfrist von 60 Tagen zu gewähren. Fristen für Besprechungen, Ortstermine, Verhandlungen, ect., sind uns mindestens 60 Tage im Voraus bekannt zu geben. 6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Wir werden die Kosten nach Abschluss in einer entsprechenden Rechnung stellen. Zusätzlich ist uns eine Parteientschädigung zu zusprechen. 7. Wir behalten uns die Ergänzung unserer Rechtsbegehren und Begründung vor.