Die Beschwerdeführer haben ihren Lebensunterhalt aufgrund der ausnahmslos hohen Verlustsituation während der letzten 20 Jahre offensichtlich gar nie - auch nicht nur annähernd - aus dem landwirtschaftlichen Betrieb bestreiten können. Welche Beweggründe schliesslich dazu geführt haben, dass der Betrieb trotzdem nicht aufgegeben oder allenfalls mit dem Ziel, eine rentable Neuorganisation zu ermöglichen, an die nachfolgende Generation übergeben wurde, spielt im Zusammenhang mit dem