1.2 B___ hat gleichzeitig wie die Beschwerdeführer eine Beschwerde gegen den ihn betreffenden Einspracheentscheid der Steuerverwaltung in Sachen Staats- und Gemeindesteuern bzw. direkte Bundessteuer 2011 und 2012 eingereicht. Der diesbezüglich in verfahrensrechtlicher Hinsicht gestellte Antrag auf Verfahrensvereinigung (Ziff. 1 der Rechtsbegehren) wird abgewiesen. Im Zusammenhang mit der Beschwerde von B___ wurden die separaten Verfahren O2V 18 16 und O2V 18 18 eröffnet.