Die von der Beschwerdeführerin eingereichte „Information für die Mitarbeitenden zum Entwurf des Personalgesetzes“ betrifft dagegen ein kantonales Personalgesetz, welches das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals des Kantons St. Gallens regelt (worauf im Fettgedruckten zu Beginn des Dokuments ausdrücklich hingewiesen wird). In dem von der Beschwerdeführerin markierten Abschnitt geht es um die Regelung des dienstrechtlichen Übertritts in den Ruhestand und was für Auswirkungen dies auf die Ausrichtung der Altersrente der beruflichen Vorsorge, welcher das Staatspersonal angeschlossen ist, hat (ausdrücklich: „Altersrenten der Versicherungskasse“).