a. Das AHV-Rentenalter wird im Bundesrecht (AHVG) festgelegt und steht im Zusammenhang mit dem Anspruch auf eine schweizweit einheitlich geregelte AHV- Altersrente. Die von der Beschwerdeführerin eingereichte „Information für die Mitarbeitenden zum Entwurf des Personalgesetzes“ betrifft dagegen ein kantonales Personalgesetz, welches das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals des Kantons St. Gallens regelt (worauf im Fettgedruckten zu Beginn des Dokuments ausdrücklich hingewiesen wird).