D. Mit Verfügung vom 16. August 2016 lehnte die Vorinstanz diesen Antrag ab. Die Beschwerdeführerin erhob Einsprache gegen diese Verfügung, welche mit Einspracheentscheid vom 8. November 2016 ebenfalls abgewiesen wurde. E. Gegen diesen Einspracheentscheid richtet sich die von der Beschwerdeführerin am 24. November 2016 der Post übergebene Beschwerde ans Obergericht. Mit Vernehmlassung vom 21. Dezember 2016 verlangte die Vorinstanz deren Abweisung und verwies zur