Auch mit der D___-Werkstatt liege seit 2014 ein Arbeitsverhältnis vor, weshalb er jederzeit die Möglichkeit hätte, Einsätze zu leisten, sofern dies sein Gesundheitszustand erlauben würde. Dadurch sei erstellt, dass er alleine wegen seiner Krankheit Erwerbsausfälle zu verzeichnen habe. Zutreffend sei, dass er die Krankentaggeldversicherung per 1. August 2016 gekündigt habe. Grund dafür sei gewesen, dass ihm die IV-Stelle mittels Vorbescheid ab August 2016 eine volle IV-Rente zugesprochen habe.