Die Kurse „Menschen lesen“, „musikalischer Workshop für unmusikalische“ sowie die Chorproben stehen der Vermittelbarkeit ebenfalls nicht entgegen, da diese abends, also ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten, durchgeführt werden. Problematischer mit Blick auf die Vermittelbarkeit sind die Kurse in Venedig, zumal sich diese über 3-5 Tage erstrecken. Der Beschwerdeführer hat indessen klargestellt, dass er die Kurse jederzeit zugunsten einer unselbständigen Erwerbstätigkeit verschieben oder absagen würde (act. 1, S. 6).