Darüber hinaus bietet er die Kurse „Menschen lesen“ sowie „musikalischer Workshop für Unmusikalische“ an. Diese Kurse sollen jeweils an 5 Dienstag- bzw. Freitagabenden (20.00 – 21.30 Uhr) durchgeführt werden. Auch Kurse in Venedig, die sich über 3-5 Tage erstrecken, werden offeriert (act. 6/10). Der Umstand allein, dass der Beschwerdeführer seit August 2017 jeweils den Montag für seine selbständige Erwerbstätigkeit reserviert, hat noch keine Vermittlungsunfähigkeit zur Folge (vgl. BGE 112 V 215 E. 2 S. 218), finden sich auf dem Arbeitsmarkt doch immer mehr Teilzeitstellen, die eine flexible Ausgestaltung der Arbeitszeiten ermöglichen.