Dies zeige die Aussage, wonach er bereit wäre, Kurse abzusagen oder zu verschieben, wenn dies „wirtschaftlich sinnvoll“ erscheine. Der Beschwerdeführer verkenne, dass er eine zumutbare Arbeit jederzeit anzunehmen habe. Weiter habe er ausgeführt, dass er „frei von Strukturen“ sein wolle. Offenbar sei er nicht bereit, sich als Angestellter unterzuordnen. Er sei denn auch früher schon selbständig erwerbstätig gewesen bzw. habe nur nebenbei in einer Anstellung bei der Pädagogischen Hochschule St. Gallen gearbeitet.