Zutreffend sei, dass er nach der Kündigung seinen Fokus auf die selbständige Erwerbstätigkeit gelegt habe. Dies aus der Überlegung heraus, dass es ihm durch Erweiterung derselben von 5 – 10% auf 20% am ehesten gelingen würde, den durch die Arbeitslosigkeit verursachten Schaden zu verringern. Zu keinem Zeitpunkt sei jedoch die Rede davon gewesen, das ganze Einkommen als Selbständigerwerbender zu erwirtschaften. Richtig sei, dass er diverse Kurse und Stunden (z.B. „Menschen lesen“, „Musikalischer Workshop für Unmusikalische“) anbiete. Diese seien bis anhin aber nicht gebucht worden.