Seite 2 das regionale Arbeitsvermittlungszentrum mit Schreiben vom 7. November 2017 zur Stellungnahme auf (act. 4.1; act. 4.2). Die Vernehmlassung der kantonalen Arbeitslosenkasse erfolgte am 7. Dezember 2017 (act. 5). Das regionale Arbeitsvermittlungszentrum verzichtete stillschweigend auf eine Stellungnahme. Am 23. Februar 2018 reichte der Beschwerdeführer seine Replik ein (act. 11).