Vor diesem Hintergrund drängt es sich auf, Art. 158 Abs. 2 StG als Parallelnorm zu Art. 10 Abs. 3 VRPG anzusehen und auch in Steuersachen den Zeugen-Beweis vor Obergericht zuzulassen. 2. Materielles 2.1. Erwerbs- und Verkaufspreis der Liegenschaft