H. Gegen diesen Entscheid erhob A__________ mit Schreiben vom 16. Oktober 2017 (act. 1) Beschwerde mit den im Laufe des Schriftenwechsels konkretisierten und eingangs wiedergegebenen Anträgen. Mit Beschwerdeantwort vom 1. Dezember 2017 (act. 6) beantragte die Steuerverwaltung die Abweisung der Beschwerde. Es folgte ein zweiter Schriftenwechsel.