F. Mit Verfügung vom 26. Juni 2017 veranlagte die Steuerverwaltung den Wohnungsverkauf bei einem aktuellen Veräusserungserlös von Fr. 130‘000.-- und einem seinerzeitigen Erwerbspreis von Fr. 100‘000.-- mit anrechenbaren Anlagekosten von Fr. 101‘695.--, woraus sich ein steuerbarer Grundstückgewinn von Fr. 21‘418.-- und eine Grundstückgewinnsteuer von Fr. 5‘827.50 errechnete (act. 7.6).