B. Am 29. Dezember 2003 verkauften B.__________ und C____________ die erwähnte Wohnung für Fr. 130‘000.-- an ihre Tochter A________ (act. 7.1). Gemäss dem öffentlich beurkundeten Vertrag war im Kaufpreis von Fr. 130'000.-- Inventar von Fr. 30'000.-- inbegriffen (act. 19.11, Ziff. 3 der weiteren Kaufvertragsbestimmungen).