Gegenstand Grundstückgewinnsteuer Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Steuerverwaltung vom 20. September 2017 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: 1. Der Entscheid der kantonalen Steuerverwaltung vom 20. September 2017 mit der Regis- ter-Nummer 000 sei aufzuheben, und die Grundstückgewinnsteuer mit Bezug auf den Verkauf des Grundstücks Nr. 001, Grundbuch F.__________ AR, sei auf Fr. 0.- festzusetzen. 2. Eventualiter sei der angefochtene Entscheid aufzuheben und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge.