Seite 10 Körperpflege, Strom, Wasser, Steuern, den Transport und für Freizeitaktivitäten53. Auch Gerichtskosten sowie Beiträge an die Arbeitslosenversicherung werden mit dem Pauschalbetrag abgegolten. Sind die effektiven Ausgaben insgesamt höher als der Pauschalbetrag, führt dies zu einer Reduktion des Vermögens. Der Vermögensreduktion ist dann wiederum im Rahmen von Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG Rechnung zu tragen.