Seite 4 Wesensveränderung geführt habe und sei schliesslich zum Schluss gekommen, dass man nicht mehr zusammenpasse und sich trennen solle. Am 9. Januar 2016 hätten sie die Vereinbarung „Auflösung gemeinsamer Haushalt“ abgeschlossen. Gemäss dieser habe sich D___ verpflichtet, der Beschwerdeführerin innert Monatsfrist, also bis spätestens am 9. Februar 2016, den Betrag von Fr. 1‘070‘000.-- zu bezahlen, um ihr die Lebensumstellung und künftige Vorsorge zu erleichtern.