Die Schenkungssteuerrechnung für die Zuwendung per 1. Juli 2016 sei (exklusive Ausgleichszinsen) wie folgt vorzunehmen: Steuerpflichtiger Betrag CHF 970'000.-- Steuerbetrag Tarif 12% (vor Ausgleichszinsen) CHF 116'400.-- 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin. c) der Beigeladenen: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin.