Fr. 665.--, Fr. 42.40 sowie Fr. 85.10 am 19. Mai 2014; Fr. 2‘564.95 am 22. September 2014; insgesamt somit Fr. 6‘276.45), anstatt für Beitragsausstände und Gebühren vergangener Monate ausschliesslich für die jeweils aktuellen Beitragsschulden der Monate Juni bis September verwendet worden, wären eigentlich genügend liquide Mittel vorhanden gewesen, um keine weiteren Ausstände zu schaffen. Mit anderen Worten: Die Beitragsausstände haben sich während der Zeit, als die Beschwerdeführerin als Organ der Genossenschaft im Handelsregister eingetragen war, jedenfalls per Saldo nicht zusätzlich vergrössert, da gleichzeitig auch diverse Ausstände beglichen wurden.