Anlässlich der Überführung ins Privatvermögen im Jahr 2013 ging die kantonale Steuerverwaltung, offenbar unter Berufung auf die Steuerschätzung vom 7. Mai 2009 (act. 2/10), von einem Verkehrswert von Fr. 2‘740‘000.-- aus. Unklar ist, ob dieser Wert noch aktuell ist, wurde doch der Wiederaufbau nach Angaben der Beschwerdeführer erst im Jahr 2010 abgeschlossen (act. 1 Ziff. 5.1). Wenn nicht, ist gegebenenfalls eine neue Steuerschätzung durchzuführen.