Seite 6 Bilanz deutet auf Geschäftsvermögen hin, sofern das Aktivum nicht ausdrücklich als Privatvermögen gekennzeichnet ist und der damit zusammenhängende Aufwand und Ertrag nicht konsequent über das Privatvermögen verbucht wird (Urteil des Bundesgerichts 2C_41/2016, 2C_42/2016 vom 25. April 2017 E. 5.3; BGE 112 Ib 79 E. 3b/bb S. 83 f.). Auch die Eigentumsverhältnisse können als Indiz für die private oder geschäftliche Nutzung beigezogen werden.