2.1. Zuordnung der Liegenschaften zum Privat- oder Geschäftsvermögen 2.1.1. Die Beschwerdeführer machen geltend, dass die Liegenschaften in BB___, CC___, DD___ und EE___ schon immer zum Privatvermögen gehört hätten. Die Besteuerung von stillen Reserven infolge Überführung vom Geschäfts- ins Privatvermögen sei daher nicht möglich. Ob ein Vermögenswert dem Privat- oder Geschäftsvermögen zuzurechnen sei, beurteile sich anhand der Präponderanzmethode. Massgebend sei, ob das Objekt überwiegend (also zu mehr als 50%) privat oder geschäftlich genutzt werde.