3. Eventualiter seien die realisierten stillen Reserven auf der Liegenschaft DD___ neu zu berechnen und das darauf veranlagende steuerbare Einkommen für das Steuerjahr 2013 auf Fr. 0.-- festzusetzen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdeführer. Sachverhalt A. Überblick