Im Jahr 2013 erfolgten weiterhin regelmässig Mahnungen und Betreibungen; offen blieben schliesslich auch nach dem Konkurs der Genossenschaft die Lohnbeiträge der Monate November und Dezember. Im Jahr 2014 wurden zwar die Abrechnungen April und Mai ordentlich beglichen, ohne dass in der Aufstellung der Ausgleichskasse zusätzliche Mahngebühren angeführt wären, die restlichen Monate von Anfang Jahr bis zum Betriebsschluss im September 2014 unterblieb aber eine ordnungsgemässe Ablieferung der geschuldeten Lohnbeiträge ebenfalls (vgl. act. 8).