Die Beschwerdeführerin fungierte seit der Gründung der Gesellschaft als Präsidentin der Genossenschaft und war mit Einzelunterschriftsberechtigung im Handelsregister eingetragen. Den Eingaben der Beschwerdeführerin ist zu entnehmen, dass sie seit der Gründung der Genossenschaft engagiert und aktiv mitwirkte, sei es als Präsidentin der Verwaltung oder als Leiterin Administration sowie als Mitarbeiterin in allen Bereichen ausser der Produktion. Die Beschwerdeführerin führt in ihrer Beschwerde aus, im Zusammenhang mit den finanziellen Schwierigkeiten hätten sich zunehmend Interessenskollisionen zwischen genossenschaftlicher Gesamtverantwortung und betrieblichen