B. Am 15. Dezember 2014 wurde über die Genossenschaft der Konkurs eröffnet. Die Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend auch: Ausgleichskasse / Vorinstanz) erlitt einen Verlust im Umfang von total Fr. 22‘895.30 im Zusammenhang mit ausstehenden Lohnbeiträgen. Mit Verfügung vom 4. April 2017 wurde die Beschwerdeführerin verpflichtet, der Ausgleichskasse diesen (vollen) Schaden zu ersetzen, unter solidarischer Mithaftung der anderen bei der Genossenschaft tätig gewesenen Verwaltungsmitglieder B1___, B2___, B3___ und B4___.