Seite 5 gesetzlichen Grundlage und ist auch auf Verordnungsstufe legitimiert. Die Weisung bezieht sich indessen ausschliesslich auf ausserberufliche öffentliche Tätigkeiten, nicht jedoch auf andere unselbständige Nebenerwerbstätigkeiten. Vergleichbare Regelungen für 19 nebenamtliche Behördentätigkeiten haben auch andere Kantone getroffen.