Seite 6 Sorgfalt zur prozessualen Verwirkung des Rechts auf Revision führt. Die Vorinstanz hat deshalb die Verwirkung zu Recht im Rahmen der Prozessvoraussetzungen geprüft. Der Nichteintretensentscheid erweist sich damit als rechtmässig, sofern der Beschwerdeführerin eine Pflichtverletzung zur Last zu legen ist. Ob dies der Fall ist, wird nachfolgend geprüft.