147 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11) und Art. 51 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG, SR 642.14). LOOSER, auf den die Beschwerdeführerin verweist, vertritt die Auffassung, dass die Beachtung pflichtgemässer Sorgfalt die materiell-rechtliche Begründetheit des Revisionsgesuchs beschlägt19.