Seite 7 gehaltene Formular eine A-4 Seite aufweist und insbesondere den Titel trägt: „…und Ausweis für Rückerstattung der Verrechnungssteuer“. Der beigehefteten in gelb gehaltenen „Information zur Besteuerung der Sportwetten, Lotto und Los-Gewinne“ der Lotteriegesellschaft Swisslos lässt sich in Ziffer 3 unter dem Titel „Rückforderung der Verrechnungssteuer“ entnehmen, dass Voraussetzung für eine Rückforderung sei, dass die Gewinne ordnungsgemäss deklariert werden.